Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung Ihrer Solaranlage : Zur Verrechnung Ihrer Einspeise - Anlage mit Ihrem Energieversorgungsunternehmen benötigen Sie zwingend einen geeichten Zähler !
Ein Elektrizitätszähler misst in einem fest definierten Leistungsbereich und in der in seiner Bauartzulassung vorgegebenen Genauigkeitsklasse. Der Nennstrom von Ferraris - Induktionszählern beträgt normalerweise 10 Ampere.
Bei Kleinlastbetrieb einer Solaranlage wird dieser Wert oft deutlich unterschritten, d.h. es kann passieren, dass der Betriebsbereich des Zählers verlassen wird. Typische Fälle hierbei können Zeiten mit geringer Sonneneinstrahlung sein.
Bitte beachten Sie den zugelassenen Betriebsbereich Ihres Zählers, da das Gerät außerhalb dieses Bereiches keinerlei Messgenauigkeiten einhalten muss. Der zugelassene Betriebsbereichsbeginn beträgt 1% des Nennstromes.
Beispiel elektronischer Zähler 5(65) A: Inenn = 5 A , 1% von Inenn = 0,05 A, Maximallast 65 A. Ein zugelassener Betriebsbereich also von 0,05 ... 65 A.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Ihr Solaranlagen - Wechselsrichter in der Ausgangsleitungen frequenzabhängig bedämpft ist. Uns wurde bekannt, dass die Oberwellen und deren Harmonien Einfluß auf die Messergebnisse eines Zählers haben können. Diese Fälle sind allerdings sehr selten.
Wir empfehlen unverbindlich den Einsatz elektronischer Energiezähler, da hier der Nennstrom in der Regel Inenn = 5 A beträgt ( siehe Geräte EMU32.x1M ). Nachteilig ist, dass die Eichfrist von elektronischen Energiezählern derzeit ( Stand 2009 ) nur 8 Jahre gegenüber den Induktions-Ferrariszählern mit 16 Jahren bei Ersteichung beträgt. Bei der Nach-Eichung verkürzt sich derzeit die Eichfrist elektronischer Zähler auf 4 Jahre, gegenüber den Ferraris-Induktionszählern mit weiterhin 16 Jahren.
Wir empfehlen unverbindlich einen Zähler mit einer hohen Genauigkeitsklasse, z.Bsp. Genauigkeitsklasse 2 oder 1. Genauigkeitsklasse 2 bedeutet, dass das Gerät in seinem definierten Betriebsbereich maximal 2 % Fehlertoleranz (positiv oder negativ) gegenüber dem Idealwert aufweist.
Wir empfehlen unverbindlich bei der Planung der PV-Anlage den Eigenverbrauch des einzusetzenden Zählers in Betracht ziehen. Der Eigenverbrauch des Zählers sollte nicht über 1W / Phase liegen. Den Wert des Eigenverbrauches erhalten Sie i.d.R. aus dem Datenblatt des Herstellers oder Händlers.
Vor dem Einsatz Ihrer geeichten Zähler in einer PV-Anlage halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit
Ihrem Energieversorgungsunternehmen !